damit schaffe der Beschwerdegegner finanzierbare und flexible Strukturen. Auch der Berner Heimatschutz habe berücksichtigt, dass das geplante Bauvorhaben zeitlich und organisatorisch den Schulbetrieb der drei Berggemeinden für die nächsten Jahre sicherstelle und in der vorgeschlagenen Form auch finanziell umsetzbar sei. Daher sei hinsichtlich der gestalterischen Anforderungen und der Dachform eine Ausnahmebewilligung zu gewähren. Bezüglich der Überschreitung der Gebäudelänge berücksichtigte die Vorinstanz zudem, dass sich die Gebäudemasse aus den kantonalen Anforderungen an die Raum- bzw. Klassenzimmergrösse im Zusammenhang mit der Bauart als Raumsystem ergeben.