37 GBR für die Dorfzone vorgeschriebenen Masse zu beachten. Dass Art. 37 GBR die in der ZöN zulässigen Masse separat regelt, spricht nicht gegen diese Auffassung, denn es gibt noch weitere Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN A und ZöN C), für welche keine Verweisung auf die Bestimmungen der Dorf- oder einer anderen Zone gilt.