Demgegenüber macht die Gemeinde Rumisberg in ihrer Stellungnahme vom 30. Juni 2015 geltend, es handle sich bei dem Projekt nicht um eine Ergänzungs- oder Anbaute, sondern um einen selbständigen Bau. Daher seien nicht die Bestimmungen der Dorfzone anwendbar, sondern diejenigen der ZöN. Das Projekt sei demnach zonenkonform. 5