Im Übrigen verweist sie auf den angefochtenen Entscheid. Die Gemeinde Rumisberg nahm mit Eingabe vom 30. Juni 2015 Stellung. Der Beschwerdegegner beantragt mit Eingabe vom 1. Juli 2015 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Auf die Argumente der Beteiligten wird, soweit sie entscheiderheblich sind, im Rahmen der Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen