2 Baureglement der Einwohnergemeinde Rumisberg vom 19. Januar 2010. 3 Bauabschlags. Sie machen insbesondere geltend, das Bauvorhaben beeinträchtige das Orts- und Landschaftsbild, es fehle ein Gutachten betreffend die Einfügung des Flachdachs in das Ortsbild, die Voraussetzungen für eine Ausnahme von den maximalen Gebäudemassen seien nicht gegeben, die vorgesehenen Parkplätze seien ungenügend und die Einhaltung der lärmschutzrechtlichen Grenzwerte sei nicht geprüft worden.