I. Sachverhalt 2 1. Der Beschwerdegegner reichte am 28. November 2014 bei der Gemeinde Rumisberg ein Baugesuch ein für die Erstellung eines Raumsystems zur Nutzung als Schulhaus und Kindergarten auf Parzelle Rumisberg Grundbuchblatt J.________. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzung ZöN B. Am 1. Dezember 2014 stellte der Beschwerdegegner ein Ausnahmegesuch bezüglich der anwendbaren Gestaltungsvorschriften. Zur Begründung führte er an, es bestehe ein Bedürfnis nach einem zentralen Unterrichtsstandort für die ganze Primarstufe;