Welche genauen Werte die Interpolation der Höhen gegenüber den Nachbarparzellen in den vier Fassadenmitten ergeben, braucht unter diesen Umständen nicht geklärt zu werden. Gemessen ab dem interpolierten Niveau ist die zulässige Gebäudehöhe an allen Fassaden auf jeden Fall überschritten. Demnach ist das Bauvorhaben auch aus diesem Grund nicht bewilligungsfähig.