Und auch wenn die Beschwerdegegnerin darauf hinweist, dass das Gebiet in der Vergangenheit wahrscheinlich als Schuttmulde verwendet worden sei, vermag dies keinen Hügel auf der Bauparzelle zu erklären. Ein Hügel, der seinen Ursprung in einer Schuttmulde hätte, müsste sich grossflächig über mehrere Parzellen erstrecken. Im alten Querschnittplan des 14 heute bestehenden Hauses ist das natürliche Terrain denn auch mit einer Geraden und ohne Erhebung dargestellt.