f) Davon geht auch die Beschwerdegegnerin aus, wie sich aus ihrer Beschwerdeantwort ergibt. Demzufolge hat sie in ihren Fassaden- und Schnittplänen neben dem heute bestehenden Terrain (gelb) und dem neuen Terrain (schwarz) ein "Terrain natürlich / natürlicher Geländeverlauf" (rot) eingetragen. Dabei fällt auf, dass dieser rote Geländeverlauf in der Mitte der Parzelle eine Erhebung enthält und gegenüber den Nachbarparzellen abfällt. Diese Erhebung ist jedoch nicht nachvollziehbar, sondern scheint einzig dem Zweck zu dienen, das Gebäude im Gelände höher setzen zu können.