Diese Praxis des AGR überzeugt. Beim Rammbord handelt es sich um einen künstlichen Aufbau, der auf dem fertigen Terrain liegt. Somit ist das Rammbord für die Messung der Gebäudehöhe nicht massgeben. Misst man die 10 Vorakten, pag. 175 12 Gebäudehöhe an der Westfassade vom fertigen Terrain ergibt sich demnach eine Gebäudehöhe von ca. 6.2 m. Damit wird die zulässige Gebäudehöhe von 6 m überschritten. Das Bauvorhaben ist deshalb auch hinsichtlich der Gebäudehöhe nicht bewilligungsfähig.