b) Die Beschwerdegegnerin macht in ihrer Beschwerdeantwort geltend, die Grundlage für das gewachsene Terrain seien die Höhenaufnahmen vom 6. Mai 2014. Sowohl die Übergänge zu den Nachbarparzellen als auch die bestehenden Bäume stünden auf einer Höhe zwischen 432.90 und 433.10 m.ü.M. Das Erdgeschoss des Bauvorhabens mit einer Höhe von 433.00 m.ü.M. entspreche damit praktisch dem natürlichen Terrain. Die heute bestehende Aufschüttung, auf welcher das bestehende Gebäude stehe, werde zugunsten einer harmonischen Setzung des neuen Gebäudes auf das natürliche Terrain abgetragen. Dieses bestehe seit mindestens 65 Jahren.