Duplexwohnungen geltend, der Eingangsbereich reiche über beide Geschosse und bilde als architektonische Geste ein grosszügiges Raumgefühl. In diesem Eingangsbereich gebe es auf dem Niveau des Obergeschosses keine Fläche, welche zum Wohnen verwendet werden könne. Der Luftraum diene damit nicht dem Wohnen und sei auch keine hierfür verwendbare Fläche, sondern diene einzig einer guten Wohnqualität. Dasselbe gelte für die grossen Treppenaugen im Treppenhaus. Objektiv könne dort nicht gewohnt werden.