Im Attikageschoss zeiht die Beschwerdegegnerin von der Ausgangsgrösse von 309.26 m2 zunächst die Terrassen mit einer Gesamtfläche von gut 71 m2 ab. Weiter ist auch hier eine Holzverkleidung der Fassade vorgesehen, weshalb sie den gleichen Abzug wie im Obergeschoss von gut 6 m2 macht. Schliesslich zieht die Beschwerdegegnerin für ein Treppenauge gut 2 m2 ab.