5 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 9/10 N. 15 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung 5 Art. 22 Abs. 1 Bst. a BewD6 die OLK als zuständige kantonale Fachstelle nicht beigezogen werden muss. 3. Ausnützungsziffer