2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 4 blockförmigen Erscheinung und seiner Dimensionen nicht in das Ortsbild und es entstehe zusammen mit den bestehenden Bauten keine gute Gesamtwirkung. Da nicht ein subjektives architektonisches Empfinden ausschlaggebend sei, müsse ein Bericht der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) eingeholt werden. Zumal sich die Bauparzelle in einem Naherholungsgebiet und damit in einem besonderen Landschaftsgebiet befinde, das nicht beeinträchtigt werden dürfe.