Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 2015 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Eventualiter sei eine allfällige im Baubewilligungsverfahren erfolgte Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren vor der BVE zu heilen. Am 20. August 2015 führte das Rechtsamt einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Nachdem unter anderem beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und bei der Gemeinde Port weitere Berichte eingeholt wurden, erhielten die