Port Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 24. Oktober 2014 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein. Anders als das ursprüngliche Baugesuch beinhaltete die Projektänderung kein Ausnahmegesuch mehr. Mit Gesamtentscheid vom 23. April 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung.