betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 23. April 2015 (bbew 77/2014; Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 12. Juni 2014 bei der Gemeinde Port ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Einfamilienhauses sowie den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und zwei Nebenbauten auf Parzelle 2