Die Bodenbeschaffenheit kann nur zu einer positiven Standortgebundenheit führen, wenn ein Vorhaben aufgrund von besonderen Bodeneigenschaften an einem bestimmten Standort ausserhalb der Bauzone nur dort realisiert werden kann (klassisches Beispiel: Anlagen zur Rohstoffgewinnung, die nur am Standort eines Rohstoffvorkommens möglich sind13). Ebenso wenig ist das Vorhaben aus objektiven Gründen in einer Bauzone ausgeschlossen.