Die Nebenfläche muss in diesem Fall organisatorisch und konzeptionell so angeordnet sein, dass sie eindeutig der Hauptbaute zugeordnet ist und nur dieser dienen kann. In Bezug auf das Erscheinungsbild hat sich die Nebenfläche der Hauptbaute unterzuordnen und einzufügen. Die Nebenfläche soll nicht als eigenständiges Bauwerk in Erscheinung treten. Je grösser die Distanz zwischen der Hauptbaute und der Nebenfläche ist, desto wesentlicher sind in der Regel die Auswirkungen auf das Erscheinungsbild und umso eher muss von einem eigenständigen Bauvorhaben ausgegangen werden. Liegt ein eigenständiges Bauvorhaben vor, muss dieses nach den Grundsätzen von Art. 24 RPG beurteilt werden."