Das Wohnhaus verfügt über zwei Wohnungen, wobei eine vom Beschwerdeführer selber bewohnt wird und die andere vermietet ist. Der projektierte Gartenpavillon soll in einer Distanz von ca. 46 m von diesem Hauptgebäude erstellt werden und einen Durchmesser von 3.3 m, eine Stehwandhöhe von 2.1 m und eine Gesamthöhe inkl. Haube von 3.33 m aufweisen.8 Gemäss Angaben im Baugesuch ist die Materialisierung der Fassaden in Glas und diejenige des Dachs in Alu/Plexiglas vorgesehen.9 Zwischen dem Hauptgebäude und dem vorgesehenen Standort des Gartenpavillons befindet sich ein Lagertunnel, welcher fremdvermietet ist und als Einstellraum für Gerätschaften dient. Auf dem Anwesen A.________strasse 22 wird