1. Der Beschwerdeführer reichte am 19. Februar 2015 bei der Gemeinde Aeschi bei Spiez ein Baugesuch ein für den Neubau eines runden Gartenpavillons auf Parzelle Aeschi bei Spiez Grundbuchblatt Nr. Z.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Mit dem Baugesuch reichte der Beschwerdeführer daher zusätzlich ein Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Art 24 ff. RPG1 ein. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) teilte mit Stellungnahme vom 16. März 2015 mit, dass die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG nicht erteilt werden könne.