1. Die Abbruchbewilligung gemäss Gesamtentscheid der Gemeinde Ostermundigen vom 27. April 2015 wird bestätigt. Soweit weitergehend wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Ostermundigen vom 27. April 2015 aufgehoben und dem Bauvorhaben gemäss Baugesuch vom 18. August 2014 und Projektänderungsgesuch vom 2. März 2015 wird der Bauabschlag erteilt. Insoweit werden die Beschwerden gutgeheissen.