Hinzu kommt, dass die Ästhetische Kommission in ihrem Bericht zur Projektänderung festhielt, die neuen Parkplätze würden sich negativ auf die Vorlandgestaltung auswirken. Aus ästhetischer Sicht sei dies unbefriedigend, da sich auf den benachbarten Grundstücken die Gärten jeweils bis zur Strasse erstreckten und so ein grünes Strassenbild vorherrsche. Der Schutz des Orts- und Strassenbildes liegt ebenfalls im öffentlichen Interesse. Es handelt sich zwar nicht um jenes Interesse, das mit den Strassenabstandsvorschriften geschützt werden soll.