Aufgrund der ungenügenden Platzverhältnisse zwischen der Garage und der Strasse kann der Besucherparkplatz an diesem Standort auch gar nicht in der von der Abteilung Tiefbau und Betriebe geforderten Länge erstellt werden. Bei einem zu kurzen Parkplatz bestünde die Gefahr, dass parkierte Autos in den Strassenraum ragen und die Verkehrssicherheit gefährden. Aufgrund all dieser Mängel würde die Erstellung der geplanten Abstellplätze das öffentliche Interesse an der Gewährleistung der Verkehrssicherheit beeinträchtigen. 25 Amtsbericht vom 19. Januar 2015, Auflage 2 (Vorakten p. 114) 17