Bereits ein einziges auf einem der drei Hauptparkplätze abgestelltes Auto würde die Sicht der Fahrzeuglenker und Fahrzeuglenkerinnen behindern, die von der Garage oder dem Besucherparkplatz ausfahren wollen. Auch die Sichtfelder des neben dem Besucherparkplatz geplanten Senkrechtparkfeldes werden durch die anderen Abstellplätze beeinträchtigt. Die gemäss Projektänderungsgesuch geplante Parkierung beeinträchtigt die Verkehrssicherheit daher stark. Dieser Mangel kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht durch eine andere Anordnung der vier Parkplätze behoben werden.