Die Verletzung des Lichtraumprofils könnte allenfalls durch eine Verschiebung der Parkfelder verhindert werden. Andere Mängel können dagegen nicht behoben werden. Einer davon betrifft die Verkehrssicherheit: Die Abteilung Tiefbau und Betriebe verwies in ihrem Amtsbericht zum ursprünglichen Vorhaben mehrmals auf die Problematik der mangelnden Sicht bei der Grundstückausfahrt. Sie zeichnete die einzuhaltenden Sichtweiten und Sichtfelder auf dem Plan "Grundrisse UG / EG / 1. OG / Attika, Umgebung" rot ein und verlangte die Freihaltung dieser Sichtfelder, dies unter anderem mittels Verschiebung der Kehrichtbereitstellungsanlage.