g) Aus dem Projektänderungsplan "Grundrisse UG / EG / 1. OG / Attika, Umgebung" vom 2.11.2014, revidiert 22.01.2015, ergibt sich, dass alle vier projektierten Abstellplätze direkt an den Fahrbahnrand der angrenzenden Strasse, die auf dieser Seite kein Trottoir hat, reichen. Sie befinden sich dadurch im Lichtraumprofil, das heisst, sie halten die von Art. 83 Abs. 3 SG vorgeschriebene lichte Breite von 0.5 m ab Fahrbahnrand nicht ein. Das Lichtraumprofil ist aber zwingend einzuhalten; von Art. 83 Abs. 3 SG können keine Ausnahmen bewilligt werden. Die Verletzung des Lichtraumprofils könnte allenfalls durch eine Verschiebung der Parkfelder verhindert werden.