Sie hat einzig auf dem Projektänderungsplan "Grundrisse UG / EG / 1. OG / Attika, Umgebung" vom 2.11.2014, revidiert 22.01.2015, den Vermerk "Anpassungen Umgebung erforderlich" angebracht und in ihrem Entscheid auf die Auflagen des Amtsberichtes der Abteilung Tiefbau und Betriebe verwiesen. Welche Anpassungen genau erforderlich sind und ob diese bzw. die verfügten Auflagen ausreichend und realisierbar sind, hat die Vorinstanz offensichtlich nicht näher geklärt. 24 Zum Ganzen Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 28 N. 1 ff. 16