Deren Amtsbericht vom 19. Januar 2015 zur Strassenanschlussbewilligung und zu Verkehrssicherheitsfragen bezog sich auf das ursprüngliche Bauvorhaben, die Projektänderung wurde ihr nicht zur Beurteilung vorgelegt. Die Vorinstanz hat somit sowohl die Ausnahmebewilligung für das Bauen im Strassenabstand als auch die Strassenanschlussbewilligung erteilt, ohne die Projektänderung konkret auf die Vereinbarkeit mit der Verkehrssicherheit und mit weiteren anwendbaren Vorschriften zu prüfen.