a) Die Bauherrschaft beabsichtigte ursprünglich, die auf der Bauparzelle vorhandene freistehende Einzelgarage abzubrechen und an dieser Stelle einen Velounterstand zu erstellen. Dieser hätte sich teilweise im Strassenabstandsbereich befunden. Ebenfalls im Strassenabstand sollte der Kehrichtbereitstellungsplatz sowie ein Besucherparkplatz erstellt werden. Weitere Parkplätze sah das ursprüngliche Baugesuch nicht vor.