Der Dienstbarkeitsplan15 dagegen enthält nähere Konkretisierungen: Er enthält nicht nur eine rote Linie mit der Beschriftung "22.00", die auf dem Situationsplan genau markiert, in welchem Bereich entlang der Grundstücksgrenze das Näherbaurecht gilt. Auf dem Plan sind daneben auch zwei rot gefärbte Gebäudegrundflächen mit dazwischen liegendem Treppenhaus eingezeichnet und mit einer gestrichelten Linie ist ein Abstand von 5 m zu allen angrenzenden Parzellen bzw. der Strassenabstand zur Strassenparzelle eingezeichnet. Beides wäre nicht notwendig, um ein generelles Näherbaurecht in einem genau bestimmten Bereich von 22 m entlang der Grenze zu definieren. Dafür würde eine Linie ausreichen.