Sie habe klar zum Ausdruck gebracht, dass sie ein Gebäude gemäss Projektplan 1 nicht akzeptiere. Sie habe nur das Projekt gemäss Projektplan 2 akzeptiert, das 22 m lang sei und keine zusätzlichen Bauteile habe, die über das gewährte Näherbaurecht hinaus noch näher an ihrem Grundstück lägen. Insbesondere das geplante offene Treppenhaus, das weder ein offener Bauteil noch eine unbewohnte Anbaute sei, sei nicht vom Näherbaurecht umfasst.