e) Der Beschwerdegegner beantragt eventualiter, es sei falls notwendig eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Grenzabstandes gegenüber der Parzelle des Beschwerdeführers 1 zu erteilen. Der Grund für die Unterschreitung des Abstandes sei eine Weisung der Ästhetischen Kommission. Diese habe verlangt, dass der südliche Gebäudeteil, der um den Grenzabstand einzuhalten ursprünglich gegen Norden hin schmaler geplant worden sei, rechtwinklig auszugestalten sei.