1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3 eventuell die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Grenzabstandes zum Grundstück des Beschwerdeführers 1. Die Gemeinde reichte eine Stellungnahme ein, verzichtete aber darauf, einen Antrag zu stellen. 4. Mit Verfügung vom 13. Juli 2015 wies das Rechtsamt den Sistierungsantrag des Beschwerdeführers 2 und der Beschwerdeführerin 3 ab.