1. Der Beschwerdegegner reichte am 18. August 2014 bei der Gemeinde Ostermundigen ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Ostermundigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone (W2). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 2. März 2015 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung ein. Mit Gesamtentscheid vom 27. April 2015 erteilte die Gemeinde Ostermundigen die Baubewilligung.