Zu berücksichtigen ist weiter, dass es sich um ein koordiniertes Verfahren handelt, dass neben der Baubewilligung auch eine Gewässerschutzbewilligung sowie die Zustimmung zum Bauen ausserhalb der Bauzone und die damit verbundenen Publikationskosten umfasst. Das Vorhaben der Beschwerdeführenden musste von mehreren Behörden geprüft werden, was zu höherem Aufwand führte. Zudem haben die kantonalen Behörden ihre Gebühren im Bereich des unteren Rahmens festgesetzt und damit auch der Bedeutung des Geschäfts angemessen Rechnung getragen. Unter diesen Umständen stehen die Verfahrenskosten von Fr. 2'023.85 nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum objektiven Wert der Leistung.