Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Höhe der Baukosten nur bedingt relevant ist für die Bemessung der Bewilligungsgebühren; weder das kommunale noch das kantonale Gebührenrecht berücksichtigen die Baukosten als Bemessungsgrundlage. Massgeblich auf kommunaler Ebene ist hauptsächlich der Aufwand für die Prüfung des Gesuchs. Die Baukosten sagen wenig über den Aufwand der Behörden im Bewilligungsverfahren aus, verursacht doch bereits das Ausstellen einer einfachen Baubewilligung einen gewissen Grundaufwand, der abzugelten ist.