e) Soweit die Beschwerdeführenden die im angefochtenen Gesamtbauentscheid in Ziffer 3.2 aufgeführte Position „Weitere Kosten (Publikation, div. Fachberichte, etc.)‟ von Fr. 818.85 rügen, scheinen sie davon auszugehen, dass von dieser Position neben den Kosten für die Publikation noch andere Kosten erfasst werden. Dies ist aber nicht der Fall. Die Gemeinde hat das Baugesuch sowohl im Anzeiger der Region Bern als auch im Amtsblatt des Kantons Bern veröffentlicht. Die Kosten hierfür belaufen sich auf Fr. 818.85 (Fr. 96.00 für Publikation im Amtsblatt und Fr. 722.85 für zweimalige Publikation im Anzeiger); diese können aufgrund der Rechnungen in den Vorakten nachvollzogen werden.21