d) Nicht zu bemängeln ist auch die Position „Baubewilligungsverfahren‟, welche in der Kostenzusammenstellung unter dem Titel „Kosten Baubewilligungsverfahren‟ (Fr. 490.00) geführt wird. Die unter diesem Titel aufgeführten Kostenpunkte „Vorläufige formelle Prüfung des Baugesuches‟ (Art. 27 Abs. 1 GebR), „Formelle und materielle Prüfung des Baugesuches‟ (Art. 28 Abs. 1 GebR), „Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel‟ (Art. 27 Abs. 3 GebR), „Erstellen der Leitverfügung‟ (Art. 29 Abs. 1 GebR), „Einholen vom Amts- und Fachberichten/Nebenbewilligungen‟ (Art.