Die für die Verfügung des AGR verlangte Gebühr von Fr. 150.00 bewegt sich am unteren Rahmen des für Verfügungen über die Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone gemäss Gebührenverordnung Zulässigen (Fr. 50.00 bis Fr. 1'000.00 bzw. 50 bis 1000 Taxpunkte). Auch die Gebühr für den Amtsbericht des AWA von Fr. 345.00 liegt im unteren Bereich des für Gewässerschutzbewilligungen gemäss Gebührenverordnung anwendbaren Gebührenrahmens (Fr. 120.00 bis Fr. 4'590.00 bzw. 120 bis 4590 Taxpunkte). Die Höhe dieser Gebühren ist daher angemessen und gibt zu keiner Beanstandung Anlass.