c) Gemäss der Kostenzusammenstellung der Gemeinde fallen unter die im angefochtenen Gesamtbauentscheid in Ziffer 3.2 aufgeführte Position „Ausnahmen und Nebenbewilligungen‟ (total ausmachend Fr. 495.00) die Kosten für die Verfügung des AGR (Fr. 150.00) und für den Amtsbericht des AWA (Fr. 345.00). Von dem gehen auch die Beschwerdeführenden aus. Die entsprechenden Rechnungsbelege befinden sich in den Vorakten.19 Die für die Verfügung des AGR verlangte Gebühr von Fr. 150.00 bewegt sich am unteren Rahmen des für Verfügungen über die Zonenkonformität in der Landwirtschaftszone gemäss Gebührenverordnung