b) Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 22. Juni 2015 unter anderem aus, die erhobenen Gebühren deckten einzig den Arbeitsaufwand der Bauverwaltung für die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens und die Erteilung der Baubewilligung. Bei Bauvorhaben mit geringeren Baukosten entstünden deshalb im Vergleich zu den Gesamtkosten eher hohe Verfahrenskosten, da die einzelnen Verfahrensschritte auch bei kleineren Bauvorhaben durchgeführt werden müssten. Dadurch würde sichergestellt, dass Dienstleistungen der Verwaltung, welche einem Einzelbedürfnis dienten, verursachergerecht verrechnet und nicht der Allgemeinheit auferlegt würden.