Die Gebühren nach Aufwand werden nach dem Zeitaufwand berechnet, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Rapporten (Art. 4 Abs. 3 GebR). Mit der pauschaliert bemessenen Gebühr wird eine Dienstleistung unabhängig vom verursachten Aufwand abgegolten (Art. 5 Abs. 1 GebR). In den Art. 27 ff. GebR sind die