2. Gegen diesen Entscheid führen die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 18. Mai 2015 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) Beschwerde. Sie beantragen, die amtlichen Kosten seien in angemessener Weise zu reduzieren. Sie machen insbesondere geltend, dass bei den Kostenpunkten "Ausnahmen und Nebenbewilligungen" sowie "Weitere Kosten" das Kostendeckungsprinzip nicht gewahrt sei. Die Gebühren seien unverhältnismässig hoch.