1. Die Beschwerdeführenden reichten am 5. Februar 2015 bei der Gemeinde Vechigen ein Baugesuch ein für die Erweiterung des Fütterungsplatzes (Fressplatz) im bestehenden Landwirtschaftsbetrieb auf der Parzelle Vechigen Gbbl. Nr. Z.________ (A.________ 172, 3068 Utzigen). Das Baugrundstück liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Amtsbericht vom 13. März 2015 beantragte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) die Erteilung der Gewässerschutzbewilligung, mit Verfügung vom 17. Februar 2015 stellte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Zonenkonformität des Bauvorhabens fest.