h) Im angefochtenen Entscheid sind die Häuser Nrn. 14 und 16 nicht als Standort des Bauvorhabens genannt, und auf dem bewilligten Situationsplan ist bei den Geländern für die Häuser Nrn. 32 und 26 der Vermerk "nicht bewilligt" angebracht. Im Verfahren vor der BVE teilte die Gemeinde mit, dies sei aufgrund einer Fehlinterpretation des Plans geschehen. Korrekt seien die Hausnummern 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28 und 32. Das im Bauentscheid genannte Bauvorhaben ist somit von Amtes wegen mit den Hausnummern 14 und 16 zu ergänzen.