Eine ausreichende Absturzsicherung ist für alle heutigen und zukünftigen Bewohner und Bewohnerinnen jeden Alters und deren Besucher nötig, um sie vor den typischen Gefahren zu schützen. Aufgrund der Absturzhöhen von 3 m ist die vorliegende Situation vergleichbar mit einem Balkon im Obergeschoss eines Wohnhauses. Auch ein solcher Balkon ist für Dritte grundsätzlich nicht zugänglich, muss aber dennoch über eine ausreichende Absturzsicherung verfügen.