Aufgrund der fehlenden Absturzsicherung besteht somit ein akutes Sicherheitsdefizit. Da die Absturzhöhe mehr als 1,5 m beträgt, genügt es auch nicht, die Begehbarkeit z.B. durch Pflanzen zu erschweren. Demnach sind vorliegend 1 m hohe Schutzvorrichtungen erforderlich. Nicht massgebend ist, ob die Gärten bzw. Terrassen für Dritte zugänglich sind: Die Unfallgefahr besteht nicht nur für unbefugte Dritte. Eine ausreichende Absturzsicherung ist für alle heutigen und zukünftigen Bewohner und Bewohnerinnen jeden Alters und deren Besucher nötig, um sie vor den typischen Gefahren zu schützen.