d) Auf den bewilligten Projektplänen für die Terrassenhäuser sind bei den Gärten bzw. seitlichen Terrassen keine Geländer eingezeichnet.11 Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass die Baubewilligungsbehörde eine Ausnahme von Absturzsicherungen gewähren wollte. Zum einen weisen die Pläne generell einen sehr geringen Detaillierungsgrad auf. Die seitlichen Terrassen und Stützmauern sind nur rudimentär oder 6 Vgl. "Geländer − auf die Höhe kommt es an", abrufbar unter www.suva.ch 7 bfu, "Geländer und Brüstungen", Fachbroschüre, abrufbar unter www.bfu.ch 8 SIA 358:2010, "Geländer und Brüstungen", gültig ab 1. März 2010 9 SIA-Norm 358, Ausgabe 1996